KAMMER
DER FRANZÖSISCHEN
ERBENERMITTLER


 

 

Berufliche Mittel

 

fotolia 9156867Erbenermittler greifen auf Personenstandsdaten, und hierbei insbesondere jene Daten zurück, die jünger als 75 Jahre sind, was eine systematisch beantragte Genehmigung ermöglicht, die von der französischen Oberstaatsanwaltschaft erteilt wird.

Erbenermittler, die sich perfekt mit dem Wandel von Randnotizen und des Inhalts von Personenstandsakten auskennen, müssen oft reisen, um Einblick in die Register zu nehmen (welche frühe in den Gerichtskanzleien aufbewahrt wurden), um schnelle Ergebnisse zu erzielen.

Zu diesen Untersuchungen kommen hauptsächlich noch Recherchen in den Archiven von Départements oder Gemeinden, bei Verwaltungsbehörden und im Französischen Institut für Statistiken.

Einige Erbenermittler besitzen außerdem private Archive, welche sie mit viel Geduld aufgebaut haben.

Zudem können die Mitglieder der Chambre des Généalogistes Successoraux de France (Kammer der französischen Erbenermittler) aufgrund der Zusammenarbeit mit zahlreichen ausländischen Kollegen auch Erbfolgen mit Auslandsbeteiligungen ermitteln.

Der Erbenermittler verfügt demnach über ein Fachwissen, das man sich nur nach mehreren Jahren praktischer Arbeit in einer Kanzlei aneignen kann. Für das Berufsbild gibt es derzeit keine seriöse theoretische Ausbildung.

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